Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie steht vor der Tür – und sie wird die Art, wie wir Stellenanzeigen schreiben und Gehälter kommunizieren, grundlegend verändern. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Höchste Zeit, sich vorzubereiten!
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 ist im Juni 2023 in Kraft getreten und hat ein klares Ziel: den Gender Pay Gap zu schließen. In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch 16 Prozent weniger als Männer – bei gleicher Qualifikation sind es sechs Prozent. Das soll sich ändern.
Die wichtigsten Neuerungen: Künftig müssen Arbeitgeber Bewerber:innen vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne informieren. Das kann direkt in der Stellenanzeige stehen oder spätestens vor dem Interview mitgeteilt werden. Keine vagen Formulierungen mehr wie "attraktives Gehalt" – du brauchst konkrete Zahlen.
Außerdem bekommen alle Mitarbeitenden das Recht zu erfahren, wie ihr Gehalt im Vergleich zu Kolleg:innen in gleichwertigen Positionen liegt – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über ihre Gehaltsstrukturen berichten.
Mein Tipp: Sieh die Gehaltsangabe nicht als notwendiges Übel, sondern als Chance. Studien zeigen, dass Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe mehr qualifizierte Bewerbungen erhalten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Vergütungsstrukturen unter die Lupe zu nehmen und Gehaltsbänder zu etablieren.
Der Countdown läuft: Bis Juni 2026 sind es nur noch wenige Monate. Wer jetzt handelt, ist nicht nur rechtzeitig compliant, sondern positioniert sich auch als attraktiver Arbeitgeber. Nutze die Zeit!